Es gab 2012 zwei Urteile zum Thema “Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen”, über die stark diskutiert wurde. Diese Diskussion gipfelte in einem neuen Gesetz, welches die genitale Verstümmelung von Jungen erlaubt. Dieser Artikel wurde erstmals am 20.7.012 veröffentlicht. Aufgrund der großen Nachfrage, hier nochmals die leicht aktualisierte Fassung.
Wie alles begann:
Ein Allgemeinmediziner aus Köln operierte im November 2010 einen vierjährigen Jungen ohne medizinische Indikation. Die Einwilligung der Eltern zur Amputation der Vorhaut war vorhanden. Der Junge wurde dadurch schwer verletzt.
Welt-Online am 15.7.2012:
“Der Vierjährige aus dem umstrittenen Beschneidungsurteil lag tagelang im Krankenhaus, hatte einen “zerfressenen” Penis und Nachblutungen. Sogar die Verbandswechsel mussten in Narkose stattfinden.”
Es heißt weiter, ein Gutachter habe festgestellt, dass der Mediziner bei der Beschneidung keine fachlichen Fehler gemacht habe. Die Verletzungen des Jungen waren:
“mögliche Komplikationen nach Beschneidungen”
Quelle: Welt.de
Die Menschenrechtsorganisation TDF schreibt in einer Pressemeldung, Deutschland habe sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, Bräuche abzuschaffen, die für Kinder schädlich sind. Der Eingriff könne nicht dem Wohl des Kindes entsprechen, würde von der Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie [ohne medizinische Indikation] abgelehnt und von den Krankenkassen nicht bezahlt.
TDF:
“(…) Auch das Argument, in den USA seien über 70% der Männer beschnitten, taugt nicht. Im 19. Jahrhundert als Mittel gegen Masturbation eingeführt, steht die Beschneidung als Symbol der Sexualfeindlichkeit. (…)(…) In der jüdischen Gemeinde gab es 2006 eine Umfrage, wonach 1/3 der Eltern die Beschneidung ablehnen, aber dem Druck der Gesellschaft nicht standgehalten haben. Dennoch wächst die Zahl derer, die sich gegen dieses Ritual entscheiden. (…)”
Der Mediziner wurde am 21.09.2011 vom Amtsgericht freigesprochen. Die eingelegte Berufung wurde dann am 07.05.2012 vom Landgericht Köln verworfen.
Das Gericht sah trotzdem den “äußeren Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt”. Der Eingriff entspräche nicht dem Wohle des Kindes. Darum könne die Einwilligung der Eltern nicht als Rechtfertigung dienen. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit wog für die Richter schwerer.
Quelle: Pressemitteilung (Archiv) des Landgerichts Köln
Freigesprochen wurde der Arzt nur, weil er das nach Meinung des Gerichts nicht wissen konnte. Trotz des Freispruchs wurde dieses Urteil als Grundsatzurteil angesehen.
Ärztezeitung: Ärzte stoppen Eingriffe
Falsch verstandene Toleranz
Die deutsche Bundeskanzlerin sagte, Deutschland mache sich zur Komiker-Nation, wenn es das einzige Land sei, wo Juden nicht ihre Riten ausüben könnten.
Angehörige beider Religionen sehen Beschneidung inzwischen kritisch. Eine ausführliche Suche im Netz könnte sich für Betroffene Eltern lohnen. Hier einige Beispiele:
Jewisch Circumcision Resource Center
Islam and Circumcision
“Vorhaut-freundliche” Mediziner finden:
Die ethische Seite des Eingriffs
Im August / September 2012 verlangte der deutschen Ethikrat rechtliche Standards für eine Beschneidung von Jungen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen. Diese Eingriffe sollten einige Mindestanforderungen erfüllen:
1. umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten
2. qualifizierte Schmerzbehandlung
3. fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie
4. Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen.
Quelle: Deutscher Ethikrat
Die Diskussionsbeiträge, die anscheinend zu dieser Entscheidung geführt haben, kann man sich hier ansehen.
Im Oktober wurde dann der Entwurf für ein sogenanntes “Beschneidungsgesetz” verabschiedet. Der Fachausdruck lautet “Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes” Darin heißt es:
“§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.”
Hier kann man nachschauen, wie sich das Gesetz entwickelt hat: DIP Dokumentations- und Informationssystem Deutscher Bundestag
Was das bedeutet
Freibrief für Verstümmelung an unmündigen Kindern. Gesetzlich erlaubte, staatlich geförderte Kindesmisshandlung.
Der Mediziner aus dem umstrittenen Beschneidungsurteil hat den Eingriff vermutlich “nach den Regeln der ärztlichen Kunst” durchgeführt. Es wurde schließlich durch einen Gutachter festgestellt, er habe keine fachlichen Fehler gemacht.
Daran kann man erkennen, dass es sich keinesfalls um einen harmlosen und kleinen Eingriff handelt. Dieser Sachverhalt wurde völlig ignoriert.
Der Junge hat kein Vetorecht, wie vom deutschen Ethikrat gefordert, denn ein unmündiges Kind oder ein Säugling kann sich nicht selbst verteidigen oder sich gegen den Willen seiner Eltern durchsetzen.
Im Judentum gibt es ein gewaltfreies Ersatzritual, Brit Schalom:
http://www.britshalom.info/
Am 12. Dezember 2012 wurde über diesen Gesetzentwurf, den alternativen Gesetzentwurf und verschiedene Änderungsanträge abgestimmt. Der oben genannte Gesetzentwurf wurde mit großer Mehrheit beschlossen, nur 100 Abgeordnete stimmten dagegen. Auch der Bundesrat hatte am 14.12.2012 keine Bedenken.
Link zu Dokumenten des Bundesrates zum Thema “Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes” hier und zur Übersicht der 904. Sitzung des Bundesrates
Die Medien und Politiker loben die neue “Rechtssicherheit”.
Unmündige männliche Säuglinge und Kinder haben ihre Rechtssicherheit nun endgültig verloren.
Infos zur Entscheidung auf “Deutscher Bundestag.de”, Suchbegriff “Beschneidung des männlichen Kindes”
Hier das Suchergebnis, hier Text & Video der Entscheidung
Humanistischer Pressedienst: Unterstützung für alternativen Gesetzentwurf
Jüdische Allgemeine: Beschneidungsgesetz beschlossen, Brit ohne Schnitt
Taskforce fgm: “Ägyptischer Professor fordert vom Westen, Genitalverstümmelung zu erlauben”
Der verabschiedete Entwurf
Der alternative Entwurf
Deutsche Ärzte gehen Beschneidung:
5 Jahre Beschneidungsgesetz: „Rechtsfrieden“ zu Lasten von Kinder- und Menschenrechten. Kinderschützer und Ärzte ziehen Bilanz
“(…) Zusammen mit vielen kinder- und jugendärztlichen und kinderchirurgischen Fachgesellschaften weltweit hat sich die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin gegen medizinisch nicht indizierte Beschneidungen ausgesprochen. Sie verändern den Körper irreversibel und stehen bei nicht einwilligungsfähigen Jungen nicht im Einklang mit Gesundheitsschutz und Kindeswohl. Insbesondere in den ersten sechs Monaten nach der Geburt, wenn sogar Nicht-Ärzte eine Vorhautentfernung vornehmen dürfen, werden Beschneidungen oft ohne ausreichende Betäubung und daher nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen. Die Kinder erleiden dabei unnötige Schmerzen. Die Kinder- und Jugendärzte und –ärztinnen und Kinder- und Jugendchirurgen und –chirurginnen in Deutschland würden es sehr begrüßen, wenn zur Frage der Jungenbeschneidung ein breiter nationaler Dialog aufgenommen würde, um zu einer Verständigung zu kommen. Sie empfehlen, mit der Beschneidung eines Jungen so lange zu warten, bis er selbst mündig entscheiden kann, ob er beschnitten werden möchte.(…)”
Ärzteblatt: Ärzte kritisieren Gesetzeslage zur Beschneidung von Jungen
Beschneidung-von-Jungen.de: Ärzte gegen die Beschneidung von Jungen
Kinderärzte-im-Netz.de: Beschneidungsgesetz verletzt Kinderrechte