Menschenrechte, Kinderrechte
FGM ist eine der grausamsten Menschenrechtsverletzungen. Weibliche Genitalverstümmelung verletzt gleich mehrere Menschenrechte. Vor allen Dingen Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) und Artikel 5 (Verbot der Folter).
Kinderrechte werden durch FGM in sadistischer Weise verletzt: Artikel 6 (Recht auf Leben), Artikel 11 (Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland), Artikel 19 (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung), Artikel 22 (Flüchtlingskinder), Artikel 24 (Gesundheitsvorsorge), Artikel 37 (Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft). Gleichzeitig ist FGM die grausamste Form der Kindesmisshandlung.
Warum ist FGM Kindesmisshandlung?
Körperliche Kindesmisshandlung ist alles, was zur Verletzung und zum Tode eines Kindes führen kann. Psychische Kindesmisshandlung ist seelische Gewalt. Darunter versteht man alles, was Kinder ängstigt, herabsetzt, terrorisiert, isoliert, überfordert und ihnen das Gefühl von Wertlosigkeit vermittelt. Sadistische Erziehungsmethoden und seelische Grausamkeit ist Kindesmisshandlung. Vernachlässigung ist eine Form der Kindesmisshandlung:
“(…) Kindesvernachlässigung bedeutet, dass Kinder die für ihre körperliche und seelische Entwicklung unbedingt notwendige Zuwendung, den Schutz und die Fürsorge nicht oder nicht in ausreichendem Maße erhalten und dadurch geschädigt werden. Auch die „bloße“ Vernachlässigung kann für Kinder tödlich sein. (…)”
Jede körperliche Misshandlung und Vernachlässigung beinhaltet auch die psychische Misshandlung.
Quelle: www.polizei-beratung.de
Deutsche Gesetze gegen Kindesmisshandlung
§ 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
“(…) (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person (…) quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (…)”
§ 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge”(…) (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (…)”
Sexismus und Abwertung der Weiblichkeit
FGM ist die deutlichste Form des Sexismus und der Diskriminierung von Mädchen und Frauen. Eine größere Abwertung von Weiblichkeit, als die Verstümmelung weiblicher Genitalien gibt es nicht.
FGM ist Folter, die an Mädchen und Frauen verübt wird. Die Abtreibung weiblicher Föten in Indien wirkt im Vergleich zu FGM wie ein humaner Akt.
Gesetze gegen Sexismus und Diskriminierung finden sich ebenfalls in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit), und Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung), und auch in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes: Artikel 2 (Diskriminierungsverbot), sowie im deutschen Grundgesetz:
Deutsches Grundgesetz Artikel 3
“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (…)
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes (…) benachteiligt oder bevorzugt werden. (…)”
Die aktuelle Ungleichheit in Deutschland
Seit 2013 gibt es in Deutschland einen neuen § 226a StGB, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien verbietet. Soweit ich weiß, führte diese Gesetzesänderung nicht zu einer Welle von Verurteilungen.
Seit 2012 gibt es in Deutschland einen ebenfalls neuen § 1631d “Beschneidung des männlichen Kindes“. Dieses Gesetz erlaubt den Eingriff an den Genitalien von Jungen, selbst wenn das ohne medizinische Indikation und aus “rituellen” und “religiösen” Gründen erfolgt.
Etwas Gutes hat diese Entwicklung uns gebracht. Bis 2013 war weibliche Genitalverstümmelung eine schwere Körperverletzung § 226 StGB. FGM war vor 2013 im Strafgesetzbuch nicht besonders erwähnt worden. Das ist nun anders. FGM ist nun im Gesetz § 226a StGB fest verankert.
Die Gesetzesänderung von 2012, welche eine staatlich geförderte Kindesmisshandlung durch Eingriffe ohne medizinische Indikation an männlichen Genitalien erlaubt, machte eine Erwähnung der weiblichen Genitalverstümmelung im Gesetz notwendig. Rufe nach Gleichbehandlung wurden immer lauter. Forderungen, alle Verstümmelungen an den Genitalien von Kindern zu unterlassen, wurden dringender. Jetzt ist Gleichbehandlung per Gesetz verboten.
Die unnötigen und risikoreichen Operationen an männlichen Säuglingen und Kindern sind mutiert zu teuren Selbstzahler-Leistungen (IGEL). Während dessen finden weibliche Genitalverstümmelungen weiterhin illegal statt. Vermutlich hat die Erlaubnis der männlichen Genitalverstümmelung weniger mit Toleranz gegenüber anderen Religionen zu tun. Mal ehrlich, Toleranz im Land der “Flüchtlingskrise” und “Flüchtlings-Obergrenze” ? Deutsche Ärzte können jetzt endlich kräftig Geld verdienen.
Jede Operation ist mit Risiken verbunden. Für unnötige Operationen wird das Risiko unverantwortlich groß. Säuglinge und Kinder sind besonders gefährdet. Die Komplikationsrate einer Vorhautamputation liegt bei 10 %. Es gibt auch bei Eingriffen im Krankenhaus zahlreiche schwere Komplikationen und Todesfälle. Das Leben von Kindern zu opfern, zugunsten einer vorgeschobenen Toleranz, nur wegen des Geldes, ist zutiefst unmoralisch.
Medikalisierung der FGM hilft niemandem
Ärzte sprechen sich offiziell gegen FGM aus, um heimlich und illegal Verstümmelungen zu hohen Preisen anzubieten. Vielleicht machen einige Menschen eine medizinische Ausbildung nur, um “besser” verstümmeln zu können. Aus Ägypten und Kenia ist das Phänomen der Medikalisierung schon lange bekannt. Mit Sicherheit gab es seit Beginn der FGM-Aufklärung Ärzte, die Verstümmelungen gegen Geld oder gratis durchführten. Und dies nicht nur in den Herkunftsländern, sondern auch in Europa, USA, England und Australien. Das liebste Argument der kriminellen Mediziner ist, eine Verstümmelung mit Rasierklingen im Hinterhof unter unhygienischen Bedingungen zu verhindern.
Ärzte und medizinisches Personal, welches FGM praktiziert: Das ist der Supergau für jede Gesellschaft. Es zerstört das Vertrauen von Generationen von Mädchen in medizinische Berufe. Auch wenn es grausam klingt: Durch eine Verstümmelung unter Narkose kann viel mehr entfernt werden. Außerdem wird ein schädlicher Brauch aufrecht erhalten, der abgeschafft gehört. Wenn ein Arzt es macht, kann es dann falsch sein? Ja, es kann! Ärzte sind Menschen. Menschen machen Fehler.
Genitalverstümmelung ist immer ein grausamer Akt. Es gibt keine milden Formen. Wenn Ärzte den Brauch übernehmen, verstoßen sie damit gegen Gesetze, gegen ihre Berufsordnung und gegen die ärztliche Berufsethik. Auf diese Weise wird es noch schwerer, die Verstümmelung der weiblichen Genitalien gänzlich abzuschaffen.
Kinderschänder-Partys mit Genitalverstümmelungen
Von null Toleranz gegen Genitalverstümmelung sind wir heute leider noch weit entfernt. Mädchen werden in den Ferien in ihre Heimatländer verfrachtet, um sie verstümmeln zu lassen.
Oder es werden extra Täter aus dem Ausland eingeflogen. Es gibt regelrechte „Partys“ in Privathäusern, auf denen Mädchen verstümmelt werden. Das alles erinnert sehr an Kinderschänder-Banden. Und genau das ist es ja auch. Genitalverstümmelung ist Kindesmissbrauch.
Wir haben so gute Gesetze, trotzdem halten sich Verurteilungen in Grenzen. Wie kann das sein? Was nützen uns gute Gesetze, wenn diese nicht umgesetzt werden? Warum ist Genitalverstümmelung nicht zumindest meldepflichtig?
Genitalverstümmelung verletzt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, dass im deutschen Grundgesetz festgeschrieben ist:
GG Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit:
§ 226 StGB schwere Körperverletzung (Strafe bis zu 10 Jahre)
§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien
“(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (…)”
–> Strafe bis zu 15 Jahren! <–
§ 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge (mindestens drei Jahre)
Genitalverstümmelungen in den Schulferien?
§ 5 StGB stellt klar, dass deutsches Recht in bestimmten Fällen auch dann gilt, wenn die Tat nicht in Deutschland stattfindet. Selbst dann, wenn die Tat dort wo sie begangen wird, nicht strafbar ist:
§ 5 StGB 9a Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
“(…) Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
(…) (b) in den Fällen des § 226a, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; (…)“
Quelle: DejureOrg: Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
Gesetze gegen fgm: Frauenrechte.de
Gibt es Leitlinien und Empfehlungen?
Die Bundesärztekammer hat eine Empfehlung zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung herausgebracht. Dort heißt es zu den strafrechtlichen Konsequenzen:
“(…) Insbesondere Eltern drohen im Zusammenhang mit dem Eingriff je nach Tatbeitrag unterschiedliche strafrechtliche Konsequenzen. Im Falle der Mitwirkung, Veranlassung oder Unterstützung des Eingriffs kommt vor allem eine Strafbarkeit nach § 25 Abs. 2 StGB (Mittäterschaft), § 26 StGB (Anstiftung) oder § 27 StGB (Beihilfe) in Betracht. Eine Strafbarkeit wegen Unterlassens gem. § 226a i.V.m. § 13 StGB kann relevant werden, wenn ein Elternteil Kenntnis von dem bevorstehenden Eingriff hat und nichts unternimmt, um diesen abzuwenden. Daneben kommt auch der Straftatbestand der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht gem. § 171 StGB in Betracht.(…)”
Quelle: Bundesärztekammer Empfehlungen
Am 1. Mai 2018 brachte die WHO ein klinisches Handbuch heraus, die als Leitlinie für ärztliches Handeln gedacht ist.
Quelle WHO: High-quality health care for girls and woman living with FGM: WHO launches new clinical handbook
Direkt zum Handbuch (Englisch): Care of girls & women living with femal genital mutilation
Die Taskforce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung hat zwei Leitlinien herausgebracht:
Eine Handlungsempfehlung richtet sich an Jugendämter und eine an Kindergärten und Schulen.
Zitat:
“(…) Das Ausmaß dieser Gewalt direkt „vor unserer Tür“ wird immer noch weit unterschätzt: In Deutschland leben bis zu 50.000 Mädchen, die akut von Genitalverstümmelung bedroht sind. Anhand von Studien und Informationen direkt aus den Migranten-Gemeinden wissen wir heute, dass bis zu 80% der gefährdeten Kinder tatsächlich der Verstümmelung unterworfen werden. Einige der Mädchen werden illegal in Deutschland oder europäischen Nachbar-ländern der Prozedur unterzogen – meist werden sie dafür aber ungehindert in das Heimatland der Eltern gebracht. Wie konkrete Fälle zeigen, handelt es sich auch um Kinder, die in Deutschland geboren wurden und teilweise ein deutsches Elternteil haben.(…)”
Notrufnummern
Notruf Genitalverstümmelung 01803 – 767 346
Die Taskforce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung informiert darüber, was zu tun ist, wenn jemand konkrete Informationen zu einer geplanten Genitalverstümmelung hat.
Mehr Infos auf der Seite SOS FGM
Allgemeiner Notruf 112 – Kostenlos:
Aber auch ohne Guthaben kann in ganz Europa der Notruf 112 gewählt werden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Auch in einigen anderen Ländern (Israel, Norwegen, Russland, Schweiz und Türkei) funktioniert 112 als Notruf.
Es ist egal, ob man einen Krankenwagen, die Feuerwehr oder die Polizei benötigt. Die Nummer 112 ist vom Festnetzanschluss und vom Mobiltelefon aus erreichbar und überall kostenlos. Jeder sollte schon seinen Kindern beibringen, in welchen Fällen und wie man diese Notrufnummer wählt.
“(…) Every child and young person must know what to do in case of an accident or fire. If parents and educators teach young people which number to call and what to do when they are in difficulty, they will know how to act in case of a real accident.(…)”
Ausführliche Infos zur 112 Notrufnummer:
Europäische Kommission: Policy 112
SOS112: Faq 112
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016
Die Nummer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr erreichbar. Hier können betroffene Frauen sich anonym beraten lassen. Es werden bei Bedarf Beratungsstellen oder Frauenhäuser vermittelt.
“(…) Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.(…)”
Quelle:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Unterstützung für Frauen in Not
Frauen gegen Gewalt, Hilfsangebote vor Ort suchen
Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22555 30
Telefonnummern gegen Kindesmisshandlung:
Elterntelefon “Nummer gegen Kummer”: 0800 111 0 550
Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
Gratis Broschüre: Kinderschutz geht alle an
Quelle: Polizeiberatung